Marktmodellanpassungen zum 1.10.2022

Am 01.10.2022 tritt die Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) in Kraft. Folgende Bereiche werden dadurch neu strukturiert:

1. Registrierungen von Marktteilnehmern

  • Versorger registrieren sich bei AGGM als MVGM
  • BGVs in den MG Tirol & Vorarlberg (MG-T&V) registrieren sich bei AGGM als MVGM
  • Nutzer von VNBs registrieren sich bei AGGM als MVGM

Unternehmen, die als Versorger oder BGVs in den MG-T&V tätig werden wollen, registrieren sich nunmehr zentral auf der AGGM-Plattform. Bislang erfolgten diese Registrierungen über die Plattformen der BKOs AGCS und A&B.

Versorger erhalten AT-Nummern bei der Bilanzierungsstelle (BS) und können damit Versorgerkonten für die Markentrennung auf der AGGM-Plattform im Zuge der Registrierung und im Nachhinein einrichten. Die Zuordnung eines Versorgerkontos zu einem BGV erfolgt über den Login-Bereich der AGGM-Plattform. Ebenfalls erfolgt die Auswahl des Netzbetreibers durch den Versorger und dessen Bestätigung und infolgedessen die Komponentenerstellung im Login-Bereich.

Unternehmen, die bereits als Versorger registriert sind, bekommen Zugangsdaten zugesandt. Aktuelle Identifikationsnummern bleiben gültig.

Auswirkungen der GMMO-VO 2020 auf die Marktteilnehmerregistrierung

MG-Ost

  • Alle BGVs müssen sowohl bei AGGM als MVGM, beim CEGH als Betreiber des VHP im MG-Ost sowie bei AGCS als BS registriert sein als auch über eine Genehmigung mit Bescheid der E-Control verfügen.
  • Die Ex-ante Bilanzierung durch den MGM entfällt ab 01.10.2022: Abrufe an der Börse und damit die Registrierungsvoraussetzung und der Strukturierungsbeitrag entfallen. Dementsprechend ist eine EEX-Mitgliedschaft, wie dies im bestehenden Bilanzierungsmodell erforderlich ist, ab 01.10. 2022 für die Registrierung als BGV nicht mehr notwendig.

MG Tirol und Vorarlberg

  • Alle BGVs müssen sowohl bei AGGM als VGM und A&B als BS registriert sein, müssen einem korrespondierenden Bilanzkreis im deutschen Marktgebiet THE angehören als auch über eine Genehmigung mit Bescheid der E-Control verfügen.
  • Die Registrierung erfolgt jeweils zentral auf der AGGM-Plattform als One-Stop-Shop.
  • Aktivierungszeitraum zwischen Bescheid der E-Control und Aktivität: 2 Werktage

2. Bilanzierungsmodell

Die bestehende Trennung des Bilanzierungssystems im MG-Ost auf Fernleitungs- und Verteilernetzebene wird mit 01.10.2022 zu einem integrierten Bilanzierungssystem zusammengeführt:

  • BGVs sind in dem gesamten österreichischen MG aktiv und erhalten einen BGV-Bescheid durch E-Control

               - Aktivitätsebenen (FL+VG+EKV) entfallen

  •  Eine Bilanzierungsstelle (BS) je MG

                    - AGCS im MG-Ost
                    - A&B in den MG-T&V

  • BG-Ungleichgewichte werden durch die BS durch den Kauf/Verkauf von Ausgleichsenergie ausgeglichen

Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Genauere Informationen zum neuen Bilanzierungsmodell und zur integrierten Bilanzierung finden Sie hier.

3. Netzzugang

Ab 01.10.2022 wird es möglich sein für Endkunden mit einer Anschlussleistung von 25.000 bis 300.000 kWh/h einmal jährlich die bilanzierungsrelevante Allokation von einem Tagesband auf ein stündliches Profil (bzw. vice versa) zu ändern. Dies ist seitens des zuständigen BGVs im Netzzugangsportal der AGGM, das über die AGGM-Plattform erreichbar ist, durchzuführen.

4. Allgemeine Bedingungen 

Die Änderungen sind ebenfalls in den Allgemeinen Bedingungen der AGGM festgehalten.

5. Transitionsphase ab 04.07.2022

Alle BGVs im MG-Ost mit den Vertragstypen FL sowie FL+VG müssen sich vor dem 01.10.2022 zusätzlich zu den für BGVs erforderlichen Verträgen mit AGGM und CEGH bei der BS AGCS via AGGM-Plattform registrieren (AGCS-Registrierungsformular, Sicherheiten-Hinterlegung und Vertrag). Die ausgestellten Bescheide bleiben gültig und müssen nicht geändert werden.

Die bestehenden Verträge mit AGGM und CEGH behalten ebenfalls ihre Gültigkeit. Die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen ändern sich, müssen aber nicht neu unterschrieben werden.

AGCS-Übergangsregistrierung-Leitfaden

Für BGVs MG-Ost mit Vertragstyp EKV und BGVs MG-T&V sind keine weiteren Schritte notwendig.

6. Nutzerregistrierung BGVs MG-T&V, Versorger und VNBs

Nutzer von BGVs MG-T&V, Versorgern und Netzbetreibern erhalten Nutzerzugänge für die AGGM-Plattform und müssen sich registrieren.

Nutzer von BGVs MG-T&V und Versorgern müssen sich auf der Plattform einloggen, Daten vervollständigen und die AGGM Plattformnutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen akzeptieren.

Nutzerregistrierung VNBs

Im Zuge der AB-Netz wurden die AGGM Plattformnutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen akzeptiert.

  • Keine Nutzerautorisierung mehr notwendig.
  • Freischaltung der Nutzer auf der AGGM Plattform wird für 01.10.2022 ohne weitere Schritte vorgenommen.

Ab 01.10.2022 ist ein single-sign-on in den genutzten Systemen möglich:

  • Kapazitätsbuchungen im AGGM Netzzugangsportal AGIMOS sind über den Login Bereich der AGGM Plattform als direkter Absprung möglich.
  • Neue Nutzer können ab 01.10.2022 für die Nutzung der Plattform und des AGIMOS registriert werden.

Leitfaden Nutzerautorisierung

7. Module auf AGGM-Plattform ab 01.10.2022

  • Firmen- und Benutzerdaten
  • Verwaltung
    • BG/Sub-BG Verwaltung
      • hinzufügen und entfernen von BG-Mitgliedern
      • Neue BG/Sub-BG erstellen
      • Optierungsprozess
    • Versorgerkonto (VK) Verwaltung
      • BGV-Wechsel beantragen
      •  Neues VK erstellen
    • NB Verwaltung
      • Bestätigung von Versorgern inkl. Erstellung der Komponenten
      • Abruf der Komponenten (ehem. Tab-Datei als XML)
  • Datenmonitor
    • individuelle Daten der Marktteilnehmer (Allokationen, usw.) und öffentliche Marktgebietsdaten
    • API für automatisierten Abruf

Ab 01.10.2022 sind die Allokationsdaten weiterhin auf der AGGM-Plattform verfügbar, parallel zu dem Datenmonitor, der die neuen Daten anzeigt.

8. Datenaustausch ab 01.10.2022

In der ZIP Datei finden Sie Beispielnachrichten zum Datenaustausch:

Mit 01.10.2022 wird der Versand von SLP-Prognosen gemäß aktuell gültiger Fassung der Sonstigen Marktregeln Gas 2 (SoMaGa2) ausschließlich auf Edigas (ALOCAT 4.0/5.1 bzw. MARSIT) via AS4 umgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den SLP-Versand via EDA abzuwickeln.

9. Zeitplan Cut-over für Marktumstellung am 01.10.2022

  • 30.09. 14:00/15:00 „neuer“ Bilanzgruppenstatus wird übermittelt
  • 01.10. 04:00 letzte aktuelle IMBNOT wird verschickt
  • 01.10. 06:40 „neuer“ Allokationsstatus wird übermittelt