KNEP
Koordinierter Netzentwicklungsplan
Als Marktgebietsmanager erstellt die AGGM biennal einen Koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) für die Planung und Optimierung der österreichischen Fernleitungs-Infrastruktur. Der KNEP umfasst einen Planungszeitraum von mindestens zehn Jahren und bezieht sich ausschließlich auf das Marktgebiet Ost, das als einziges über Fernleitungen verfügt.
Bei der Erstellung des KNEP werden die technische und wirtschaftliche Zweckmäßigkeit, die Klimaneutralität 2040, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan (TYNDP) und dem Integrierten Netzentwicklungsplan (NIP) berücksichtigt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Netzentwicklungsplanung durch die AGGM sind § 14 und § 63 des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG 2011). Die Erstellung des KNEP erfolgt gemeinsam mit den österreichischen Fernleitungsnetzbetreibern und unter Berücksichtigung der Langfristigen und integrierten Planung (LFiP).
Der KNEP wird vor der Einreichung bei der E-Control öffentlich konsultiert. Nach der Genehmigung durch die E-Control wird der KNEP sowie der Bescheid und die Einreichversion von der AGGM veröffentlicht.
Ablauf der KNEP-Erstellung 2026
Datenerhebung
Das Kapazitätsszenario für den Koordinierten Netzentwicklungsplan 2026 wird einerseits auf Basis der letzten CAM NC Erhebung und anderseits zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erstellt. Dazu wurden differenzierte Importrouten sowie ein hohes Maß an Verfügbarkeit von Leitungskapazitäten betrachtet, um eine durchgehende Versorgung der Abnehmer in Österreich und der Nachbarländer zu garantieren. Das Kapazitätsszenario wird mit der Regulierungsbehörde E-Control Austria abgestimmt.
Unverbindliche Kapazitätsanfragen von Netznutzern und Projektmeldungen von angrenzenden Netzbetreibern können fortlaufend bei den Fernleitungsnetzbetreibern Gas Connect Austria GmbH und TAG GmbH eingebracht werden.
Planung
Im Rahmen der Planung für das Methannetz werden Maßnahmen ausgearbeitet, um die angeforderten Kapazitäten bereitzustellen.
Für die Planung des Wasserstoffnetzes werden einerseits die Wasserstoffprojekte im Verteilergebiet der Langfristigen und integrierten Planung berücksichtigt, um eine umfassende und bedarfsgerechte Planung für Österreich zu gewährleisten. Ebenso fließen die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans auf europäischer Ebene (TYNDP), des European Hydrogen Backbones (EHB) sowie die nationalen Netzentwicklungspläne der angrenzenden Länder mit ein.
Konsultation
Die dreiwöchige Konsultation zum aktuellen KNEP findet voraussichtlich von 2. bis 22. November 2026 statt. Während dieser Zeit haben Marktteilnehmer:innen die Möglichkeit eine Stellungnahme zum aktuellen KNEP abzugeben. Die Stellungnahmen werden auf der Homepage der AGGM veröffentlicht und im KNEP dementsprechend berücksichtigt.
Austrian Gas Infrastructure Day (AGID) am 9. November 2026
Der KNEP 2026 wird den Marktteilnehmer:innen beim Austrian Gas Infrastructure Day präsentiert.
Nähere Infos folgen.
Genehmigung
Es ist geplant, dass der aktuelle KNEP Ende Dezember zur Genehmigung eingereicht wird.
KNEP 2024 downloaden
Die Anträge auf Genehmigung des KNEP 2024 wurden von der E-Control Austria mit Bescheid vom 30.10.2025 abgelehnt. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig. Die betroffenen Parteien haben gegen den negativen Bescheid zum KNEP 2024 jeweils eine Beschwerde eingebracht.
Konsulationsfassung des Koordinierten Netzentwicklungsplans 2024 (Ausgabe 1)
Negativer Bescheid der E-Control vom 30.10.2025
Ziele des KNEP
- Deckung der Nachfrage an Leitungskapazitäten zur Versorgung der Endverbraucher:innen unter Berücksichtigung von Notfallszenarien
- Realisierung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 durch die Weiterentwicklung des österreichischen Fernleitungsnetzes
- Integration des Energiesektors unter Berücksichtigung der Hochwertigkeit gasförmiger Energieträger und durch die Verknüpfung verschiedener Energieträger und Sektoren
- Erzielung eines hohen Maßes an Verfügbarkeit der Leitungskapazität (Versorgungssicherheit der Infrastruktur)
- Deckung der Transporterfordernisse
- Verpflichtung zur Erfüllung des Infrastrukturstandards gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 994/2010
Koordinierter Netzentwicklungsplan 2026
Unterlagen zum Download
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2022
- E-Control-Bescheid (KNEP 2022)
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2021
- E-Control-Bescheid (KNEP 2021)
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2020
- E-Control-Bescheid (KNEP 2020)
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2019
- E-Control-Bescheid (KNEP 2019)
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2018
- E-Control-Bescheid (KNEP 2018)
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2017
- E-Control-Bescheid (KNEP 2017)
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2016
- E-Control-Bescheid (KNEP 2016)
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2015
- E-Control-Bescheid 1 (KNEP 2015)
- E-Control-Bescheid 2 (KNEP 2015)
- KNEP 2015 - Ergänzungen 1
- KNEP 2015 - Ergänzungen 2
- Koordinierter Netzentwicklungsplan (KNEP) 2014
- E-Control-Bescheid (KNEP 2014)