Hier finden Sie umfassende Informationen für den Netzzugang und das Kapazitätsmanagement in der Regelzone Ost. Die Kapazitätszuordnung zu den Versorgern/BGV`s wurde am 1. April 2007 durch eine Erstallokation der Einspeisekapazitäten neu festgelegt.
Die Kapazität wird von der AGGM im Netzzugangs- und Kapazitätsmanagement nicht diskriminierend vergeben. Die AGGM erhält entweder über Netzbetreiber oder Bilanzgruppenverantwortliche Netzzugangsanträge für die Endkundenversorgung und Sonstige Transporte. Bei der Beurteilung von Netzzugangsanträgen zieht die AGGM die gleichen Daten und Verfahren heran, welche sie auch bei der Beurteilung der Kapazitätssituation im Rahmen der Erstellung der Langfristigen Planung verwendet.